Richtlinien zur Vergabe der Ehrenamtsurkunden

Bemerkung

A legally non-binding English translation of this regulation can be found here.

Diese Richtlinie gibt vor, wie und in welcher Form die Ehrenamtsurkunden durch den Studierendenrat vergeben werden.

Motivation der Richtlinie

Die Verleihung von Ehrenamtsurkunden auf den Absolventenfeiern würdigt ehrenamtliches Engagement unserer Studierenden. Da wir in der glücklichen Position sind, dass es eine große Vielfalt an ehrenamtlichem Engagement auf unserem Campus gibt, sind häufig sehr viele der Absolventinnen und Absolventen in irgendeiner Weise während ihres Studiums ehrenamtlich aktiv gewesen. Die Ehrung all dieser ehrenamtlich Aktiven würde den Rahmen der Absolventenfeier überdehnen und den Wert des Auszeichnung deutlich mindern. Um die Anzahl der zu verleihenden Ehrenamtsurkunden auf ein angemessenes Maß zu reduzieren, wurde, nach vorheriger Abstimmung mit den Ilmenauer Vereinen, die vorliegende Richtlinie beschlossen.

Ausstellung der Urkunden

Für alle Studierenden der TU Ilmenau, die sich ehrenamtlich engagiert haben, besteht grundsätzlich die Möglichkeit eine Ehrenamtsurkunde zu erhalten. Der Prozess der Erstellung einer Ehrenamtsurkunde wird durch den jeweiligen Vorstand der beteiligten Organisation (Verein/Gremium) angestoßen. Die Erstellung übernimmt das Referat Ehrenamt in Zusammenarbeit mit dem/der studentischen Konsul/in und den betroffenen Organisationen (Vereinen/Gremien).

Übergabe der Urkunden

Die Urkunde wird durch das Referat Ehrenamt ausgestellt.

Studierende, die sich „in besonders herausragendem Maße“ ehrenamtlich engagiert haben, können ihre Urkunde auf ihrer Absolventenfeier durch das Referat Ehrenamt erhalten. Diese Personen werden auf ihrer Absolventenfeier namentlich aufgerufen und bekommen ihre Urkunde vom Referat Ehrenamt überreicht. Studierende, die kein „Engagement in besonders herausragendem Maße“ vorweisen können, können ihre Urkunde zugeschickt bekommen oder im StuRa-Büro abholen.

„Engagement in besonders herausragendem Maße“ wird wie folgt definiert:

  • Die Person muss namentlich für ein festes Leitungsamt/eine feste Verantwortungsposition gewählt bzw. vom Vorstand ernannt gewesen sein. „Einfaches“ aktives Engagement reicht folglich nicht.

  • Im Falle einer sehr zeitaufwendingen Führungs- bzw. Vorstandsposition auf höchster Ebene der jeweiligen Organisation muss die Person mindestens eine Legislatur in diesem Amt tätig gewesen sein. Im Falle von Gremienengagement gehören hierzu gewählte StuRäte, gewählte Fachschaftsräte oder die EWO-Leitung.

  • Im Falle eines Leitungsamtes mit etwas geringerer Verantwortung und weniger Zeitaufwand muss diese Person mindestens zwei Legislaturen tätig gewesen sein. Über die zwei Legislaturen hinweg können sich die Ämter unterscheiden. In diese Kategorie fallen z.B. Referatsleiter kleinerer Referate oder Projektverantwortliche in Vereinen. Nicht in diese Kategorie fallen z.B. Mitglieder in Studiengangkommissionen, Prüfungsausschüssen oder Berufungskommissionen.

In-Kraft-Treten

Diese Richtlinie tritt mit Beschluss des Studierendenrates der TU Ilmenau vom 17.11.2021 in Kraft.