Satzung des Studierendenbeirates der Stadt Ilmenau
Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 21 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes und anderer Gesetze vom 4. Mai 2010 (GVBl. S. 113), und § 14 der Hauptsatzung der Stadt Ilmenau vom 22. Mai 2006, zuletzt geändert am 29. April 2011, hat der Stadtrat der Stadt Ilmenau in der Sitzung am 17. März 2011 folgende Satzung für den Studierendenbeirat beschlossen:
§ 1
Im Interesse aller Studierenden der Technischen Universität Ilmenau und zu deren Beteiligung am kommunalen Geschehen wird für das Gebiet der Stadt Ilmenau ein Studierendenbeirat gegründet.
Der Studierendenbeirat vertritt die Belange der Studierenden der Technischen Universität Ilmenau gegenüber dem Stadtrat und wirkt bei der Planung und Durchführung von Programmen und Maßnahmen für die Studierenden der Technischen Universität mit.
Das Anliegen des Studierendenbeirates ist es, eine intensive Zusammenarbeit zwischen der Stadt Ilmenau, der Technischen Universität und den Studierenden zu fördern.
Durch intensive Zusammenarbeit mit dem Stadtrat möchte der Studierendenbeirat die Attraktivität der Stadt Ilmenau bei den Studierenden verbessern.
§ 2
Zu allen die Studierenden der Technischen Universität Ilmenau betreffenden Fragen ist einem Vertreter des Studierendenbeirates Gelegenheit zum Vortrag in den zuständigen Ausschüssen zu gewähren.
Vertreter des Studierendenbeirates können an Sitzungen der Fachausschüsse teilnehmen, sobald dort Fragen, die Studierende betreffen, beraten werden.
Der Studierendenbeirat hat das Recht, Anfragen und Stellungnahmen an den Stadtrat der Stadt Ilmenau zu richten.
§ 3
Der Stadtrat wird den Studierendenbeirat über alle Fragen informieren, welche die Studierenden der Technischen Universität Ilmenau betreffen und in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Ilmenau fallen.
Der Studierendenbeirat hat die Gelegenheit, dem Stadtrat über die Arbeit seines Gremiums zu berichten.
Der Studierendenbeirat bekommt die Einladungen und Beschlussvorlagen zu den öffentlich tagenden Stadtratssitzungen und Ausschüssen.
§ 4
Der Studierendenbeirat setzt sich aus fünf Studierenden der Technischen Universität Ilmenau mit Stimmrecht und einem Vertreter der Universitätsleitung mit beratender Stimme zusammen.
Der Studierendenrat der Technischen Universität Ilmenau ernennt die studentischen Mitglieder des Studierendenbeirates. Der Rektor der Technischen Universität ernennt den Vertreter der Universitätsleitung.
Der Referatsleiter „Stadt“ des Studierendenrates der Technischen Universität Ilmenau ist automatisch Mitglied im Studierendenbeirat.
Die Mitglieder des Studierendenbeirates werden auf Vorschlag des Oberbürgermeisters durch den Stadtrat für ein Jahr bestätigt.
Der Oberbürgermeister kann einen Mitarbeiter in den Studierendenbeirat entsenden, der eine beratende Stimme besitzt.
Der Studierendenbeirat gibt sich eine Geschäftsordnung, er beschließt diese mit Zweidrittelmehrheit seiner Mitglieder.
Der Studierendenbeirat ist gegenüber der Studierendenschaft der Technischen Universität rechenschaftspflichtig.
§ 5
Die Tätigkeit im Studierendenbeirat ist ehrenamtlich, Anträge auf Bezuschussung seiner Arbeit kann der Studierendenbeirat stellen.
§ 6
Sollten Teile dieser Satzung rechtsunwirksam sein, hat dies keine Auswirkungen auf die übrigen Bestimmungen dieser Satzung. Sie bleiben weiterhin gültig.
Rechtsunwirksame Bestimmungen sind ihrem Sinn entsprechend auszulegen.
Enthält diese Satzung rechtsunwirksame Bestimmungen oder treten nachträglich Umstände ein, die dazu führen, dass Bestimmungen dieser Satzung rechtsunwirksam werden, ist die Satzung auf der nächsten Sitzung des Stadtrates nach Bekanntwerden der Rechtsunwirksamkeit entsprechend zu ändern.
§ 7
Die Satzung des Studentenbeirates der Stadt Ilmenau vom 7. August 2006 wird aufgehoben.
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Alle personenbezogenen Bezeichnungen gelten für Frauen in der weiblichen, für Männer in der männlichen Sprachform.