Flyerordnung

Bemerkung

A legally non-binding English translation of this regulation can be found here.

Auf Grundlage des Verwaltungsratsbeschlusses 14/6/1 des Studentenwerks Thüringen vom 26.03.2010 vereinbaren die Studierenden der TU Ilmenau - vertreten durch den Studierendenrat - mit der Mensa-Wirtschafterin - Frau C. Röhner folgende Regelungen:

§ 1 – Geltungsbereich

  1. Zur Unterstützung der Bewerbung studentischer Veranstaltungen wird das entgeltlose Auslegen von Werbeträgern (Flyer) auf Tischen der Ilmenauer Mensen erlaubt.

  2. Das Auslegen von Flyern (nachfolgend „Flyern“ genannt) ist abweichend vom zugrundeliegenden Verwaltungsratsbeschluss nicht in Raum IV der Mensa Ehrenberg erlaubt.

  3. Der Studierendenrat stellt der Wirtschafterin eine Liste studentischer Vereine und Initiativen, denen das kostenlose Flyern gestattet werden soll, zur Verfügung. Diese Liste enthält die aktuellen Kontaktdaten und sie wird zu Beginn jedes Semesters vom Studierendenrat aktualisiert.

§ 2 – Richtlinien zum Inhalt der Flyer

  1. Der Inhalt der Flyer soll den Verhaltensregeln des Deutschen Werberates folgen.

  2. Wurde durch den deutschen Werberat ein Widerspruch zu den Verhaltensregeln festgestellt, so kann bei dem Studierendenrat ein Antrag auf Abmahnung der jeweiligen Institution gestellt werden. Der Studierendenrat beschließt mit absoluter Mehrheit.

  3. Wird eine Institution vom Studierendenrat abgemahnt, so kann die Erlaubnis zum Flyern entzogen werden.

§ 3 – Auslegen und Einsammeln

  1. Pro Tisch darf maximal ein Flyer je Veranstaltung ausgelegt werden. Das Auslegen soll nicht vor 10:00 Uhr erfolgen.

  2. Mit dem Auslegen von Flyern verpflichtet sich der Flyernde zum Einsammeln bis 13:45 Uhr des selben Tages. Der verantwortliche Verein muss auf dem Flyer zu erkennen sein.

  3. Fremde Flyer, die im Sinne der Solidarität für andere Vereine eingesammelt werden, können im StuRa Büro (Raum 013, Haus A) hinterlegt werden.

§ 4 – Informationspflichten

  1. Der Studierendenrat informiert die berechtigten Vereine und Initiativen über diese Vereinbarung.

  2. Das Studentenwerk übernimmt die Regelung in die Hausordnung der Mensa.


Diese Flyerordnung tritt am Tage nach ihrer Unterzeichnung in Kraft. Sie wurde auf der Sitzung des Studierendenrates vom 27.04.2022 beschlossen. (Beschlussnummer 31/38-S01)