Interclub-Projektbeschreibung

Bemerkung

A legally non-binding English translation of this regulation can be found here.

Die Projektbeschreibung hat Satzungscharakter.

§ 1 – Träger des Projekts

  1. Der Studentenrat der TU Ilmenau (StuRa) trägt den Interclub in den Räumlichkeiten des Studentenwerkes Erfurt-Ilmenau im Max-Planck-Ring 6c / L2x.

  2. Der Interclub wird von verschiedenen studentischen Gruppen regelmäßig zu öffentlichen, halböffentlichen oder geschlossenen Veranstaltungen genutzt. Diese Gruppen bilden den Kreis der Aktiven,

  3. Nichtstudenten können zu Ehrenaktiven ernannt werden, denen in allen projektbezogenen Fragen Mitspracherecht eingeräumt wird.

§ 2 – Ziele des Projekts

  1. Oberstes Anliegen ist Gewaltfreiheit und Toleranz untereinander und allen gegenüber, die sich ebenfalls diesen Sittengesetzen verpflichtet fühlen.

  2. Die Räumlichkeiten sollen eine zwanglose interkulturelle Begegnungsstätte bieten. Der Interclub kann nicht sinnvoll eine Club- oder Vereinsstruktur im engeren Sinne haben, sondern will ein offener Verband für Aktivitäten sein. Kommerzielle Ziele werden nicht verfolgt. Ziele der persönlichen finanziellen Bereicherung dürfen nicht verfolgt werden.

  3. Der Interclub soll bewusst einen Ort bieten, wo sich Interessierte treffen können, denen das aufgrund spezifischer kultureller Anforderungen oder aufgrund der Wohnsituation in anderen Räumlichkeiten nicht möglich ist.

  4. Das Projekt will die Universität in ihrem Ziel, die Anzahl ausländischer Studierender zu erhöhen, auf der studentenkulturellen Seite unterstützen. Eine Zusammenarbeit mit dem Studentenwerk Erfurt-Ilmenau, der KuKo e. V., ISWI e. V. und dem Studentenclub e. V. wird angestrebt. Einer Zusammenarbeit mit den örtlichen Schulen, der Volkshochschule sowie der Stadt Ilmenau gegenüber steht es offen, wenn die Aktiven diese im Einzelfall mittragen wollen.

  5. Das Projekt ist abgeschlossen, wenn sich für länger als ein Semester keine Aktiven mehr finden, die es eigenständig beleben wollen oder können.

§ 3 – Inhalte

  1. Der Interclub hat keine regelmäßige eigenständige Öffnung. Den Aktiven steht der Club zur Nutzung für ihre Aktivitäten grundsätzlich immer zur Verfügung.

  2. Es sollen Länderabende mit spezifischer kultureller Prägung stattfinden.

  3. Es sollen Sprachkreise zwischen fremdsprachigen und muttersprachlichen Studierenden stattfinden.

  4. Die Räume stehen für Vorträge, Diskussionsrunden oder Videoabende interkultureller oder gemeinschaftsbildender Natur offen.

  5. Bei Bedarf stehen die Räume für Beratungsrunden und formlosen Treffen gemäß § 2 Absatz 3 offen.

  6. In Ausnahmefällen werden die Räume für Privatveranstaltungen zur Verfügung gestellt. Darüber entscheidet der StuRa oder die aktiven Gruppen.

§ 4 – Durchführungsbestimmungen

  1. Aktive Gruppen und benannte Hauptansprechpartner werden vom StuRa auf formlosen Antrag mit einfacher Mehrheit bestätigt. Die Hauptansprechpartner stellen ihren Antrag dem StuRa auf einer ordentlichen Sitzung persönlich vor. Sie berichten dem StuRa und sind ihm grundsätzlich rechenschaftspflichtig. Kommt es zu begründeten Beschwerden, kann das Nutzungsrecht auf Antrag vorübergehend oder dauerhaft entzogen werden.

  2. Die benannten Hauptansprechpartner der aktiven Gruppen müssen zu Beginn jedes Semesters bestätigt werden. Dazu wird eine gesonderte Sitzung einberufen. Diese soll auch Arbeitsgruppen aus dem Kreis der Aktiven zur längerfristigen Planung von Aktivitäten einschließlich Renovierungsvorhaben sowie zur Öffentlichkeitsarbeit bezogen auf die Marke Interclub installieren.

  3. Die Geschäftsführung des StuRa verwaltet einen Terminplan sowie die zeitweise Übertragung des Hausrechts, insbesondere auch die Vergabe von Schlüsseln.

  4. In Streitfällen vermittelt der StuRa.

  5. Der StuRa verwaltet und trägt die Mittel zur Kommunikation des Interclubs. Dazu gehört eine Mailingliste für die interne Kommunikation sowie direkte oder gelinkte Präsenz der aktiven Gruppen im WWW-Angebot des StuRa.

  6. Für das Projekt Interclub wird eine eigene Kostenstelle geführt.

  7. Näheres wird durch die Nutzungsordnung festgelegt.


Beschlossen vom Studentenrat der TU Ilmenau am 22.11.2000