Beitragsordnung der Studierendenschaft
Bemerkung
A legally non-binding English translation of this regulation can be found here.
Aufgrund des § 81 Abs. 1, 79 Abs. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG) in der Fassung vom 10.05.2018 (GVBl. S. 149), erlässt die Studierendenschaft der Technischen Universität Ilmenau durch Urabstimmung vom 29.05. bis 02.06.2017 die nachstehende Beitragsordnung. Der Rektor hat die Beitragsordnung mit Schreiben vom 06.06.2018 genehmigt.
§ 1 – Beitragspflicht
Alle immatrikulierten Studierenden der Technischen Universität Ilmenau unterliegen der Beitragspflicht.
Der Beitrag ist jeweils für ein Semester zu entrichten und wird bei der Immatrikulation oder Rückmeldung von der Universität gebührenfrei eingezogen.
§ 2 – Beitragshöhe
Die Höhe des Semesterbeitrages beträgt 10,00 EUR.
§ 3 – Verwendung der Beiträge
Die Beiträge nach § 2 stehen dem Studierendenrat zur Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben zur Verfügung. Die genaue Verwendung der Mittel und deren Verwaltung regelt die Finanzordnung des Studentenrates.
§ 4 – Befreiung vom Beitrag
Der Beitrag kann nicht erlassen, ermäßigt oder gestundet werden. Die Beendigung der Mitgliedschaft an der Universität während des laufenden Semesters begründet keinen Anspruch auf vollständige oder anteilige Rückzahlung des für das Semester geleisteten Beitrages.
Von der Beitragspflicht können nur beurlaubte Studierende befreit werden. Die Befreiung von der Beitragspflicht wird nur für die Zukunft gewährt. Anträge auf Befreiung sind spätestens bis zum Vortag des Semesterbeginns einzureichen.
Exmatrikulation vor Beginn des Semesters, für das der Beitrag bereits entrichtet wurde, berechtigt zur Rückforderung des Beitrags. Der Antrag auf Rückerstattung ist spätestens einen Monat nach Semesterbeginn einzureichen.
§ 5 – In-Kraft-Treten
Die Erste Änderung der Beitragsordnung der Studierendenschaft der Technischen Universität Ilmenau tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Verkündungsblatt der Universität in Kraft.