Nutzungsordnung für den Interclub
Bemerkung
A legally non-binding English translation of this regulation can be found here.
Der Interclub ist kein Club im eigentlichen Sinne. Es sind Räumlichkeiten im Keller des Hauses L, die für verschiedene Veranstaltungen genutzt werden können. Ziel des Projekts „Interclub“ ist es, eine interkulturelle Begegnungsstätte für Veranstaltungen von und mit internationalen Studendierenden zu bieten sowie als Treffpunkt von studentischen Initiativen zu dienen. Die vorliegende Nutzungsordnung soll auf Basis des Mietvertrags, der Hausordnung des Studierendenwerkes und der Satzung des Projektes „Interclub“ des Studierendenrates an der TU Ilmenau (StuRa) die richtige Vergabe des Nutzungsrechtes der Räumlichkeiten und die damit verbundenen Rechte und Pflichten regeln. Der StuRa tritt als Träger des Projekts „Interclub“ auf.
§ 1 – Nutzungsberechtigte
Zur Nutzung des Interclubs berechtigt sind:
alle Teile und Unter-Organisationen des Studierendenrates der TU Ilmenau
vom Studierendenrat der TU Ilmenau anerkannte studentische Initiativen
Weitere Organisationen und Personen können durch Beschluss des Referats Interclub des StuRa zur Nutzung berechtigt werden. Ist das Referat Interclub nicht beschlussfähig, beschließt der StuRa stellvertretend.
Bei wiederholtem Verstoß gegen die Nutzungsordnung oder zugehörige Abmachungen, kann das Referat Interclub selbstständig entscheiden, den betreffenden Nutzer von weiteren Nutzungen auszuschließen. Widerspruch gegen den Ausschluss kann beim Studierendenrat der TU Ilmenau eingereicht werden.
Der Status der Berechtigung begründet keinen Anspruch auf Genehmigung einer Nutzung.
§ 2 – Anforderungen an satzungsgerechte Nutzungen
Alle Nutzungen müssen dem Zweck und insbesondere den Zielen der Projektbeschreibung entsprechen.
Näheres regelt die Projektbeschreibung des Interclubs in einem separaten Dokument.
§ 3 – Vergabe des Nutzungsrechts
Die Vergabe des Nutzungsrechts an Berechtigte für satzungsgerechte Nutzungen erfolgt durch das Referat Interclub für den jeweiligen Zweck.
Die Vergabe der Nutzungsrechte soll nach einer Priorisierung erfolgen. Dabei wird zwischen den folgenden Arten von Nutzungen unterschieden. Diese sollen absteigend priorisiert werden:
Sitzungen und Nutzungen aller Teile und Unter-Organisationen des Studierendenrates der TU Ilmenau.
Nutzungen, die über mehrere Tage am Stück durchgeführt werden.
Eintägige und kürzere Nutzungen, die regelmäßig stattfinden.
Alleinstehende und Einzel-Nutzungen.
Die Nutzung des Interclubs soll beantragt werden, indem das Antragsformular 14 Tage vor dem gewünschten Nutzungsbeginn ausgefüllt und abgeschickt wird. Durch das Formular werden alle Details der Nutzung dokumentiert. Das Antragsformular kann unabhängig von der Nutzungsordnung aktualisiert werden.
Regelmäßige Nutzungen werden einmal je Semester für die Dauer des laufenden Semesters angemeldet. Findet die regelmäßige Nutzung nicht mehr statt, ist sie durch die veranstaltende Organisation abzumelden oder kann durch das Referat Interclub aus dem Nutzungsplan gestrichen werden.
Das Referat Interclub stellt zur Vergabe des Nutzungsrechts und während der Dauer der Nutzung einen Ansprechpartner zur Verfügung. Als Kommunikationsweg dienen E-Mail- und Telefon-Kontakt.
Der Nutzer stellt zur Vergabe des Nutzungsrechts und während der Dauer der Nutzung einen Ansprechpartner für das Referat Interclub zur Verfügung. Dieser soll für Themen in Vor- und Nachbereitung der Nutzung sowie bei Fragen während der Nutzung dauerhaft erreichbar sein. Als Kommunikationsweg dienen E-Mail- und Telefon-Kontakt.
Bei der Werbung für Veranstaltungen im Interclub ist unter Rücksichtnahme der externen Förderrichtlinie des StuRa der StuRa als Träger wirksam aufzuführen.
Zum Erhalt des Nutzungsrechtes müssen alle Kautionen und Gebühren vollständig vor Beginn der Nutzung beglichen werden. Details dazu regelt §4.
§ 4 – Kaution und Gebühren
Für die Nutzung des Interclubs ist eine Kaution an den Studierendenrat der TU Ilmenau zu entrichten. Die Höhe der Kaution wird durch das Referat Finanzen festgelegt.
Für alle Teile und Unter-Organisationen des Studierendenrates der TU Ilmenau entfällt die Kaution vollständig.
Für sonstige Nutzungen wird eine Kaution verlangt. Die Höhe der Kaution wird in einer separaten Kautionsliste festgelegt. Die Kautionsliste kann unabhängig von dieser Nutzungsordnung durch das Referat Finanzen aktualisiert werden und muss nach Änderungen dem Studierendenrat der TU Ilmenau verkündet werden.
Für einzelne Nutzer kann eine von (b) abweichende Kaution unter Vorlage einer Begründung durch das Referat Finanzen festgelegt werden.
Pro nutzungsberechtigter Initiative nach § 1, Abs. 1 (b) kann die Kaution einmalig pro Semester hinterlegt werden. Wurde die Kautionshöhe nicht geändert, kann nach Rücksprache der Hinterlegungszeitraum verlängert werden.
Für die Nutzung des Interclubs ist eine Gebühr an den Studierendenrat der TU Ilmenau zu entrichten. Die Höhe der Gebühr wird durch das Referat Finanzen festgelegt.
Für alle Teile und Unter-Organisationen des Studierendenrates der TU Ilmenau entfällt die Gebühr vollständig.
Für sonstige Nutzungen kann eine Gebühr verlangt werden. Die Höhe der Gebühr wird in einer separaten Liste festgelegt. Diese kann unabhängig von dieser Nutzungsordnung durch das Referat Finanzen aktualisiert werden und muss nach Änderungen dem Studierendenrat der TU Ilmenau verkündet werden.
Für einzelne Nutzer kann eine von (b) abweichende Gebühr unter Vorlage einer Begründung durch das Referat Finanzen festgelegt werden.
§ 5 – Übergabe und Regeln der Nutzung
Die Übergabe erfolgt durch ein Mitglied des Referats Interclub an den festgelegten Ansprechpartner des Nutzers.
Das Referat Interclub stellt den Zugang zum Interclub für den Nutzer sicher:
Für den Zugang zum Interclub dient standardmäßig der „Ausleihtoken“.
Bei regelmäßigen Nutzungen kann das Referat Interclub die Freigabe eines persönlichen Tokens des Nutzers für den Interclub beschließen.
Die Übergabe wird anhand einer Checkliste durchgeführt. Auch wird der Zustand und die Vollständigkeit des Inventars des Interclubs untersucht.
Bei jeder Nutzung ist das Nutzungsbuch durch den Nutzer auszufüllen. Bei einmaligen Nutzungen kann das Ausfüllen durch einen Vertreter des Referats Interclub übernommen werden.
Der Interclub muss pfleglich behandelt werden. Die Hausordnung des Studierendenwerks muss eingehalten werden.
Die im Seminarraum und Wohnzimmer/Küche verbaute Musikanlage darf über die zur Verfügung gestellten Schnittstellen verwendet werden. Die Voreinstellungen der Anlagen und die Position der Boxen dürfen nicht verändert werden. Vom StuRa zur Verfügung gestellte Control Panels dürfen verwendet werden. Die Subwoofer sind während der in der Hausordnung festgelegten Ruhezeiten auszuschalten.
Es ist gewünscht, dass Nutzungen auf den Korkplatten im Gemeinschaftsraum des Interclub verewigt werden. Verwendet werden können z. B. Sticker, Anstecknadeln, Bilder oder ähnliches. Andere Flächen im Interclub stehen dafür nicht zur Verfügung.
§ 6 – Rückgabe und Schäden
Die Rückgabe und Abnahme erfolgt durch ein Mitglied des Referats Interclub und den festgelegten Ansprechpartner des Nutzers. Die Rückgabe erfolgt nach Absprache mit dem Ansprechpartner des Referats Interclub zum frühstmöglichen Zeitpunkt nach Abschluss der Nutzung und spätestens vor Beginn der nächsten Nutzung.
Die Rückgabe wird anhand einer Checkliste durchgeführt. Auch wird der Zustand und die Vollständigkeit des Inventars des Interclubs untersucht. Darüber hinaus ist der Stellplan des Interclubs zu beachten. Verwendete Verbrauchsgegenstände müssen durch den Nutzer nach Rücksprache aufgefüllt werden. Alle Böden und Oberflächen sind zu reinigen.
Werden Schäden festgestellt, wird die Höhe der Schäden in Rechnung gestellt. Dabei kann ein Teil oder die gesamte Kaution einbehalten werden.
Sind die Schäden durch normale Abnutzung zu begründen, kann auf die Rechnungstellung verzichtet werden.
Werden keine Schäden festgestellt, kann die gesamte Kaution zurückgezahlt werden.
Wird zu einem späteren Zeitpunkt ein Schaden festgestellt, kann die Höhe des Schadens nachträglich in Rechnung gestellt werden.
Bei regelmäßigen Nutzungen wird der Interclub stichprobenartig durch einen Vertreter des Referat Interclub überprüft. Es kann auf eine regelmäßige Rückgabe verzichtet werden.
Bei Verlust von Inventar des Interclubs können über die Höhe der Kaution hinausgehende Wiederanschaffungskosten in Rechnung gestellt werden.
Aufgrund eines verursachten Schadens ab einem Wert von 250,00 € oder unsachgemäßer Nutzung kann eine Nutzungssperre durch das Referat Interclub für die Dauer von bis zu 6 Monaten gegen den Nutzer verhängt werden. Widerspruch gegen die Nutzungssperre kann beim Studierendenrat der TU Ilmenau eingereicht werden.
§ 7 – Datenschutz
Die im Zusammenhang mit der Anwendung dieser Ordnung erhobenen personenbezogenen Daten dürfen lediglich zum Zweck der Verwaltung der Nutzungsberechtigungen, Nutzungsvergaben und der in dieser Ordnung definierten Prozesse verarbeitet werden. Grundlage der Verarbeitung bildet diese Ordnung.
Für die genannten personenbezogenen Daten gilt eine Mindestvorhaltefrist von einem Jahr. Es gilt eine maximale Vorhaltedauer von zwei Jahren. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die gespeicherten Daten DSGVO-konform vernichtet. Im Fall von nicht periodischen Nutzungen sind personenbezogene Daten nach Ende der Nutzung innerhalb von vier Wochen zu löschen.
§ 8 – Inkrafttreten
Diese Nutzungsordnung tritt mit Beschluss 32/25-O02 des StuRa vom 12.12.2022 in Kraft.
Die erste Änderung dieser Ordnung wurde am 10.04.2024 durch den StuRa beschlossen und tritt am darauffolgenden Tage in Kraft.
§ 9 – Anhänge
Die in dieser Ordnung definierten Anhänge und ergänzende Dokumente sind zu beachten. Dazu gehören unter anderen:
Antragsformular für den Interclub
Checkliste zur Übergabe und Inventarliste des Interclubs