Satzung des Studentenbeirates der Stadt Ilmenau

Aufgrund des § 19 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 5 HBegeG 06/07 v. 23. Dez. 2005 (GVBl. S. 446), hat der Stadtrat Ilmenau in seiner Sitzung am 13.04.2012 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

  1. Im Interesse aller Studierenden der Technischen Universität Ilmenau und zu deren Beteiligung am kommunalen Geschehen wird für das Gebiet der Stadt Ilmenau ein Studentenbeirat gegründet.

  2. Der Studentenbeirat vertritt die Belange der Studierenden der Technischen Universität Ilmenau gegenüber dem Stadtrat und wirkt bei der Planung und Durchführung von Programmen und Maßnahmen für die Studierenden der Technischen Universität Ilmenau mit.

  3. Das Anliegen des Studentenbeirates ist es, eine intensive Zusammenarbeit zwischen der Stadt Ilmenau, der Technischen Universität und den Studierenden zu fördern.

  4. Durch intensive Zusammenarbeit mit dem Stadtrat möchte der Studentenbeirat die Attraktivität der Stadt Ilmenau bei den Studierenden verbessern.

§ 2

  1. Zu allen die Studierenden der Technischen Universität Ilmenau betreffenden Fragen ist einem Vertreter des Studentenbeirates Gelegenheit zum Vortrag in den zuständigen Ausschüssen zu gewähren.

  2. Vertreter des Studentenbeirates können an Sitzungen der Fachausschüsse teilnehmen, sobald dort Fragen, die Studierende betreffen, beraten werden.

  3. Der Studentenbeirat hat das Recht, Anfragen und Stellungnahmen an den Stadtrat der Stadt Ilmenau zu richten.

§ 3

  1. Der Stadtrat wird den Studentenbeirat über alle Fragen informieren, welche die Studierende der Technischen Universität Ilmenau betreffen und in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Ilmenau fallen.

  2. Der Vorsitzende des Studentenbeirates hat die Gelegenheit, dem Stadtrat über die Arbeit seines Gremiums zu berichten.

§ 4

  1. Der Studentenbeirat setzt sich aus fünf Studierenden der Technischen Universität Ilmenau mit Stimmrecht und einem Vertreter der Universitätsleitung mit beratender Stimme zusammen.

  2. Der Studentenrat der Technischen Universität Ilmenau ernennt die studentischen Mitglieder des Studentenbeirates. Der Rektor der Technischen Universität Ilmenau ernennt den Vertreter der Universitätsleitung.

  3. Der Referatsleiter „Stadt“ des Studentenrates der Technischen Universität Ilmenau ist automatisch Mitglied im Studentenbeirat.

  4. Die Mitglieder des Studentenbeirates werden auf Vorschlag des Oberbürgermeisters durch den Stadtrat für ein Jahr bestätigt.

  5. Der Oberbürgermeister kann einen Mitarbeiter in den Studentenbeirat entsenden, der eine beratende Stimme besitzt.

  6. Der Studentenbeirat gibt sich eine Geschäftsordnung, er beschließt diese mit Zweidrittelmehrheit seiner Mitglieder.

  7. Der Studentenbeirat ist gegenüber der Studentenschaft der Technischen Universität Ilmenau rechenschaftspflichtig.

§ 5

  1. Die Tätigkeit im Studentenbeirat ist ehrenamtlich. Anträge auf Bezuschussung seiner Arbeit kann der Studentenbeirat stellen.

§ 6

  1. Sollten Teile dieser Satzung rechtsunwirksam sein, hat dies keine Auswirkungen auf die übrigen Bestimmungen dieser Satzung. Sie bleiben weiterhin gültig.

  2. Rechtsunwirksame Bestimmungen sind ihrem Sinn entsprechend auszulegen.

  3. Enthält diese Satzung rechtsunwirksame Bestimmungen oder treten nachträglich Umstände ein, die dazu führen, dass Bestimmungen dieser Satzung rechtsunwirksam werden, ist die Satzung auf der nächsten Sitzung des Stadtrates nach Bekanntwerden der Rechtsunwirksamkeit entsprechend zu ändern.

§ 7

  1. Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

  2. Alle personenbezogenen Bezeichnungen gelten für Frauen in der weiblichen, für Männer in der männlichen Sprachform.